Einwohnerdienste

Unsere Dienstleistungen sind nach Themen geordnet. Wählen Sie die gewünschte Dienstleistung aus:

Dokumente & Bescheinigungen

Wohnsitzbestätigung

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Für eine Wohnsitzbestätigung benötigen wir folgende Angaben:

  • Anrede, Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Vollständige Adresse (Strasse, PLZ, Ort)
  • Telefonnummer
Kosten: CHF 20.00

Online-Anfrage

Einheimischer Ausweis

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Der Einheimischen-Ausweis berechtigt Sie zu vergünstigten Eintritten und Tarifen in der Region.

Voraussetzungen:

  • Melderechtlicher Wohnsitz in Bister
  • Aktuelles Passfoto erforderlich

Wichtige Informationen:

  • Der Ausweis muss jährlich erneuert werden
  • Die Erneuerung ist kostenlos
  • Bei Wegzug verliert der Ausweis seine Gültigkeit
  • Nach 5 Jahren oder 5 Stempeln muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden
  • Missbräuchliche Verwendung ist strafbar
Erstausstellung: CHF 10.00
Jährliche Erneuerung: Kostenlos

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Ausweis (ID oder Pass)
  • Aktuelles Passfoto
  • Bei Erneuerung: Bisheriger Einheimischen-Ausweis

Beantragung:
Nur auf Voranmeldung. Bitte kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung für eine Terminvereinbarung.

Hundesteuern

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Steuerpflicht

Hunde, welche sich länger als 3 Monate im Kanton Wallis aufhalten, sind steuerpflichtig.

Steuerbetrag: CHF 150.00 pro Hund und Jahr
Fälligkeit: Jährlich

Registrierung und Adresspflege

Die Registrierung Ihres Hundes sowie Adressänderungen erfolgen über die nationale Hundedatenbank AMICUS:

→ Zur AMICUS Datenbank

Wichtige Hinweise:

  • Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 30 Tagen nach Zuzug bei der Gemeinde an
  • Jährlich ist ein Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung) bei der Gemeinde einzureichen
  • Bei Wegzug oder Tod des Hundes informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung
  • Die Hundesteuer wird jährlich in Rechnung gestellt
  • Für Fragen zur Registrierung bei AMICUS wenden Sie sich an Ihren Tierarzt

Kontakt:
Für weitere Informationen zur Hundesteuer kontaktieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung.

Pass / Identitätskarte - Rückerstattung

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Neue Regelung für Ausweisdokumente

Die Gemeinde Bister bearbeitet keine Pass- und ID-Anträge mehr. Bitte beantragen Sie Ihre Ausweisdokumente direkt bei einem kantonalen Ausweiszentrum.

Rückerstattung durch die Gemeinde:

Bei Beantragung des Kombiangebots (Pass + ID) in einem Ausweiszentrum:

  • Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre): CHF 43.00
  • Erwachsene: CHF 88.00

→ Diese Rückerstattung entspricht genau den Mehrkosten des Kombiangebots. Sie zahlen somit effektiv nur den Preis einer ID-Karte, erhalten aber Pass UND ID!

Ausweiszentren im Wallis:

  • Sitten: Avenue de la gare 39
  • Visp: Allmei 3
  • Monthey: Avenue de la gare 67

Terminvereinbarung:

Gebühren im Ausweiszentrum:

Kombiangebot (Pass + ID):
- Erwachsene: CHF 148.00 (+ CHF 10.00 Porto)
- Kinder: CHF 68.00 (+ CHF 10.00 Porto)

So erhalten Sie die Rückerstattung:

Werfen Sie einfach die Quittung (auch als Kopie) mit Ihren Personalien in den Briefkasten der Gemeinde.

Rückerstattung beantragen

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Beantragen Sie eine Rückerstattung von der Gemeinde. Bitte laden Sie die relevanten Belege hoch.

Gebühren: Kostenlos

Online-Formular

Persönliche Angaben
Adresse
Bankverbindung für Rückerstattung
Rückerstattungsgrund
Belege hochladen
Erlaubte Dateitypen: PDF, JPG, PNG, DOC, DOCX. Sie können mehrere Dateien auswählen.
Kontakt

Mutationen

Anmeldung / Zuzug

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Willkommen in Bister! Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug erfolgen.

Erforderliche Dokumente:

Schweizer Bürger:

  • Heimatschein (Original)
  • Gültiger Ausweis (ID oder Pass)
  • Familienbüchlein (bei Familien mit Kindern)
  • Nachweis der Krankenversicherung

Ausländische Staatsangehörige (zusätzlich):

  • Gültiger Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag (falls zutreffend)
  • Weitere Dokumente je nach Aufenthaltsstatus
Gebühren: Kostenlos
Termin: Nur auf Voranmeldung

Ablauf:

  1. Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung
  2. Persönliche Anmeldung mit allen Dokumenten
  3. Definitive Registrierung nach Prüfung

Kontakt für Terminvereinbarung:
Siehe Kontaktangaben der Gemeinde

Adressänderung / Korrektur

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Melden Sie uns Ihre neue Adresse oder korrigieren Sie fehlerhafte Angaben. Dieser Service steht sowohl Einwohnern als auch Feriengästen mit Auslandsadresse zur Verfügung.

Gebühren: Kostenlos

Online-Formular

Persönliche Angaben
Neue Adresse
Kontaktangaben

Bankverbindung ändern / korrigieren

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Teilen Sie uns Ihre neue oder korrigierte Bankverbindung mit. Diese wird für Rückzahlungen, Vergütungen und andere Überweisungen der Gemeinde verwendet.

Gebühren: Kostenlos

Online-Formular

Persönliche Angaben
Adresse
Neue Bankverbindung
Kontakt

Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen (Ausländer)

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Wichtig: 14-Tage-Frist

Alle ausländischen Staatsangehörigen müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei der Gemeinde anmelden - dies gilt auch bei Vorliegen einer Arbeitsbewilligung.

⚠️ Die Anmeldung bei der Gemeinde ist obligatorisch und muss VOR Arbeitsbeginn erfolgen!

Zuständigkeiten

Gemeinde Bister:

  • Erstanmeldung innert 14 Tagen
  • Entgegennahme der Unterlagen für Bewilligungsanträge
  • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde

Kantonale Behörde (SPM Sitten):

  • Ausstellung der eigentlichen Bewilligungen
  • Kantonswechsel
  • Spezielle Anfragen

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Pass
  • 2 Passfotos
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Je nach Nationalität weitere Dokumente

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Bewilligungstypen und Voraussetzungen:

→ Valais4You Portal → Staatssekretariat für Migration (SEM)

Service de la population et des migrations (SPM)
Avenue de la Gare 39, 1950 Sion
Tel: 027 606 55 50

Personalwesen

Personalblatt (für Mitarbeiter)

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Für neue Mitarbeiter der Gemeinde Bister. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus.

Verwendung: Interne Personalverwaltung

Personalblatt ausfüllen

Persönliche Angaben
Kinder
Bitte ein Kind pro Zeile im Format: Name, Geburtsdatum
Bankverbindung