Das Dorf
Geteilschaften, Geschichte und Traditionen der Gemeinde Bister.
Geteilschaften
Geteilschaften sind Arbeits- und Besitzkollektive nach altem Recht mit althergebrachten, wohlerworbenen Rechten. Die Geteile verfügen über Rechte und Pflichten, die in der Gemeinde Bister untrennbar und unveräusserlich mit dem Besitz landwirtschaftlich genutzten Bodens verbunden sind. Jeder Eigentümer einer entsprechenden Parzelle ist Geteile und verfügt über eine Stimme.
Wasserleitengeteilschaft Bischmeri
+Die Wasserleitengeteilschaft Bischmeri geht auf das Mittelalter zurück und gehört zu den ältesten Institutionen der Gemeinde. Das älteste vollständig erhaltene Reglement stammt vom 3. November 1935 (homologiert am 6. Dezember 1935), wobei vereinzelte Dokumente weit in die Vergangenheit zurückreichen.
Zweck
Die Geteilschaft versorgt die Gemeinde Bister mit Wässerwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und Berieselung. Zusätzlich stellt sie Löschwasser im Brandfall bereit und verstärkt bei Bedarf die Trinkwasserversorgung.
Wasserrechte
Die Geteilschaft verfügt über althergebrachte, wohlerworbene Nutzungsrechte am Gifrischbach. Die Wasserrechte sind als Realrecht untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden und berechnen sich proportional zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) im Perimeter der Geteilschaft.
Perimeter
Der Perimeter umfasst im Wesentlichen das Gebiet der Gemeinde Bister sowie eine Parzelle auf dem Gebiet der Gemeinde Grengiols. Details sind im Reglement festgehalten.
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Organisation
Die Organe der Geteilschaft sind:
- Wasserleitenkommission - 3 Mitglieder, gewählt auf 4 Jahre
- Wasserleitenvogt - zuständig für Betrieb und Unterhalt
- Geteilschaftsversammlung - oberstes Organ, jährlich im April
Vorstand (gewählt am 10. Dezember 2025)
- Präsident: Marco Biner
- Wasserleitenvogt: Philipp Julier
- Kommissionsmitglied: Christian Schmidt
Kontakt
Wasserleitengeteilschaft Bischmeri
c/o Gemeinde Bister
Kantonsstrasse 50
3983 Bister
Geteilschaft Gorneralpe Bister
+Die Gorneralpe Bister geht auf das Mittelalter zurück und war über Jahrhunderte wirtschaftlicher Grundpfeiler der Gemeinde mit traditioneller Käseproduktion. Das älteste vollständig erhaltene Reglement stammt vom 1. März 1934 (homologiert am 30. März 1934), wobei vereinzelte Dokumente weit in die Vergangenheit zurückreichen. Heute wird die Alpe als Rindviehsömmerungsalpe genutzt.
Zweck
Betrieb und Erhaltung der sich im Besitz befindlichen Teile der Gorner- und Tunetschalpe als kulturhistorisches Erbe für künftige Generationen.
Gebiet
Das Gebiet der Geteilschaft umfasst Teile der Gorneralpe Bister, ein Gebiet auf der Tunetschalpe sowie die dazugehörigen Stafelhütten und den historischen Bischmerchäller.
Alprechte
Die Alprechte sind als Realrecht untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden und berechnen sich proportional zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) in Bister. Details sind im Reglement festgehalten.
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Organisation
Die Organe der Geteilschaft sind:
- Alpkommission - 3 Mitglieder, gewählt auf 4 Jahre
- Alpvogt - zuständig für die laufenden Geschäfte
- Geteilschaftsversammlung - oberstes Organ, jährlich im April
Vorstand (gewählt am 10. Dezember 2025)
- Präsident: Philipp Julier
- Alpvogt: Kevin Bortis
- Kommissionsmitglied: Marco Biner
Treuhänderische Verwaltung
Die Geteilschaft hat mit der Burgergemeinde Bister eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die Burgergemeinde führt die treuhänderische Verwaltung der Alpe, wobei das Eigentum vollumfänglich bei der Geteilschaft verbleibt.
Ausblick
Die Geteilschaftsversammlung vom 10. Dezember 2025 hat beschlossen, eine Auflösung der Geteilschaft und Integration in die Burgergemeinde Bister anzustreben.
Kontakt
Gorneralpe Bister
c/o Gemeinde Bister
Kantonsstrasse 50
3983 Bister
Gemeindeverwaltung
Gemeinde BisterKantonsstrasse 50
3983 Bister
E-Mail: kanzlei@gemeinde-bister.ch
Web: www.gemeinde-bister.ch
Tel: +41 27 927 29 40
Öffnungszeiten: Auf Anfrage