Das Dorf

Geteilschaften, Geschichte und Traditionen der Gemeinde Bister.

Geteilschaften

Geteilschaften sind Arbeits- und Besitzkollektive nach altem Recht mit althergebrachten, wohlerworbenen Rechten. Die Geteile verfügen über Rechte und Pflichten, die in der Gemeinde Bister untrennbar und unveräusserlich mit dem Besitz landwirtschaftlich genutzten Bodens verbunden sind. Jeder Eigentümer einer entsprechenden Parzelle ist Geteile und verfügt über eine Stimme.

Wasserleitengeteilschaft Bischmeri

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Die Wasserleitengeteilschaft Bischmeri geht auf das Mittelalter zurück und gehört zu den ältesten Institutionen der Gemeinde. Das älteste vollständig erhaltene Reglement stammt vom 3. November 1935 (homologiert am 6. Dezember 1935), wobei vereinzelte Dokumente weit in die Vergangenheit zurückreichen.

Zweck

Die Geteilschaft versorgt die Gemeinde Bister mit Wässerwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und Berieselung. Zusätzlich stellt sie Löschwasser im Brandfall bereit und verstärkt bei Bedarf die Trinkwasserversorgung.

Wasserrechte

Die Geteilschaft verfügt über althergebrachte, wohlerworbene Nutzungsrechte am Gifrischbach. Die Wasserrechte sind als Realrecht untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden und berechnen sich proportional zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) im Perimeter der Geteilschaft.

Perimeter

Der Perimeter umfasst im Wesentlichen das Gebiet der Gemeinde Bister sowie eine Parzelle auf dem Gebiet der Gemeinde Grengiols. Details sind im Reglement festgehalten.

Organisation

Die Organe der Geteilschaft sind:

  • Wasserleitenkommission - 3 Mitglieder, gewählt auf 4 Jahre
  • Wasserleitenvogt - zuständig für Betrieb und Unterhalt
  • Geteilschaftsversammlung - oberstes Organ, jährlich im April

Vorstand (gewählt am 10. Dezember 2025)

  • Präsident: Marco Biner
  • Wasserleitenvogt: Philipp Julier
  • Kommissionsmitglied: Christian Schmidt

Kontakt

Wasserleitengeteilschaft Bischmeri
c/o Gemeinde Bister
Kantonsstrasse 50
3983 Bister

Geteilschaft Gorneralpe Bister

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Die Gorneralpe Bister geht auf das Mittelalter zurück und war über Jahrhunderte wirtschaftlicher Grundpfeiler der Gemeinde mit traditioneller Käseproduktion. Das älteste vollständig erhaltene Reglement stammt vom 1. März 1934 (homologiert am 30. März 1934), wobei vereinzelte Dokumente weit in die Vergangenheit zurückreichen. Heute wird die Alpe als Rindviehsömmerungsalpe genutzt.

Zweck

Betrieb und Erhaltung der sich im Besitz befindlichen Teile der Gorner- und Tunetschalpe als kulturhistorisches Erbe für künftige Generationen.

Gebiet

Das Gebiet der Geteilschaft umfasst Teile der Gorneralpe Bister, ein Gebiet auf der Tunetschalpe sowie die dazugehörigen Stafelhütten und den historischen Bischmerchäller.

Alprechte

Die Alprechte sind als Realrecht untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden und berechnen sich proportional zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) in Bister. Details sind im Reglement festgehalten.

Organisation

Die Organe der Geteilschaft sind:

  • Alpkommission - 3 Mitglieder, gewählt auf 4 Jahre
  • Alpvogt - zuständig für die laufenden Geschäfte
  • Geteilschaftsversammlung - oberstes Organ, jährlich im April

Vorstand (gewählt am 10. Dezember 2025)

  • Präsident: Philipp Julier
  • Alpvogt: Kevin Bortis
  • Kommissionsmitglied: Marco Biner

Treuhänderische Verwaltung

Die Geteilschaft hat mit der Burgergemeinde Bister eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die Burgergemeinde führt die treuhänderische Verwaltung der Alpe, wobei das Eigentum vollumfänglich bei der Geteilschaft verbleibt.

Ausblick

Die Geteilschaftsversammlung vom 10. Dezember 2025 hat beschlossen, eine Auflösung der Geteilschaft und Integration in die Burgergemeinde Bister anzustreben.

Kontakt

Gorneralpe Bister
c/o Gemeinde Bister
Kantonsstrasse 50
3983 Bister